Betriebssport-Kreisverband
Mittelrhein-West e.V.

Sport im BKV MRW

Die Passstelle

Die Passstelle ist die allgemeine Verwaltungsstelle für Sportlerinnen und Sportler, die aktiv an Meisterschaftsspielen teilnehmen und deshalb einen Spielpass haben müssen. Näheres hierzu im Abschnitt Spielberechtigung.

Sollten Sie irgendwelche Fragen rund um das Thema Pässe/Spielberechtigungen haben, so können Sie sich gern auch direkt an die Passstelle bzw. den Passwart des BKV Mittelrhein-West wenden.

Passneuantrag


Für die Beantragung eines neuen Spielerpasses benötigen Sie ein vorgegebenes Antragsformular des BKV MRW. Die Formularbezeichnung lautet BKV 01 (siehe links unten auf dem Formular) und hat momentan den Stand 09/2012.

Alle anderen Formulare sind ungültig und nicht mehr zu verwenden!

Sollte es eine Änderung im Formular geben, so wird dies mitgeteilt und eine neue Kopiervorlage zur Verfügung gestellt werden.

Das Antragsformular ist komplett auszufüllen. Insbesondere sollten Sie dabei folgende Punkte berücksichtigen (von oben nach unten auf dem Formular):
  • BSG-Name
  • Sportart
  • Persönliche Daten des Antragsstellers sowie dessen Unterschrift
  • Sportliche Betätigung des Antragsstellers in dieser Sportart. Wenn der Antragssteller ansonsten nicht in dieser Sportart vereinsmäßig aktiv tätig ist, so kreuzen Sie bitte das Kästchen mit "NEIN" an!
  • Zur Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben, muss ein Vertreter der BSG den Neuantrag ebenfalls unterzeichnen. Hier kann außerdem zusätzlich eine Angabe gemacht werden, an wen der fertige Ausweis geschickt werden soll.
    Ist das angeforderte Datum der Mitgliedschaft leer, bzw. jünger als 3 Monate, so wird bei der Abrechnung unterstellt, dass es sich um ein komplett neues Mitglied der BSG handelt und die entsprechenden Beträge erhoben.
  • Es wird ein Passbild benötigt.

Anmerkung: "Passbild" ist ein feststehender Begriff. Dies gilt für Größe, Qualität und Papierbeschaffenheit. Die Buntfotokopie eines Dienstausweises ist hier genauso unbrauchbar wie ein verpixelter PC-Ausdruck auf Normalpapier. Von der Passstelle werden außerdem alle Bilder abgelehnt, denen man eine alte Verwendung ansieht, d.h. perforierte, gelochte und abgestempelte Bilder werden abgelehnt!
Die Passstelle gibt sich Mühe einen vernünftigen Pass zu erstellen, geben Sie sich bitte die Mühe auf ein zumutbares Foto zu achten!

Sind diese Punkte alle erfüllt, dann gilt der Passneuantrag als vollständig.

Nur aus einem vollständigem Passneuantrag kann ein Spielerpass werden, der wiederum eine Spielberechtigung dokumentiert.

Der vollständige Passneuantrag wird direkt an die Passstelle geschickt. Wenn er an der richtigen Stelle gefaltet wird (siehe Falzmarkierung) kann das Antragsformular direkt als Adressträger in einem Norm-Fenster-Umschlag verwendet werden. Alle anderen benutzten Anschriften führen zumindest zu erheblichen Zeitverlusten bis zur Erteilung einer Spielberechtigung, wenn nicht sogar zum Verlust des kompletten Antrages.

Die Ausnahme von dieser Reglung ist die Sparte Tischtennis. Hier wird die Passverwaltung direkt bei der Spartenleitung abgewickelt. Die Anträge gehen deshalb in diesem Fall immer direkt an den Spartenleiter.

Beachten Sie bitte die Bestimmungen im Abschnitt Spielberechtigung (s.u.).

Passverlängerungen


Ein Spielerpass ist immer für das Jahr gültig, für das er ein gültiges Jahresmärkchen beinhaltet. Jeder Spielerpass wird, wenn nicht von der BSG entsprechend anders beantragt, automatisch verlängert.

Diese Verlängerungsaktion läuft seit 2004 jedes Jahr im Oktober von der Passstelle aus. Hierbei erhält jede Sparte jeder BSG eine Auflistung, die alle spielberechtigten Mitglieder enthält. Außerdem kommen mit gleicher Post in der erforderlichen Anzahl die Jahresmärkchen für das kommende Jahr. Die Verantwortlichen kontrollieren die Aufstellung und die Anzahl der Märkchen und sorgen dafür, dass die Passmarken in die Spielerpässe geklebt werden.

Wenn bis einschließlich Dezember keine Einwände seitens der BSG´en bei der Passstelle eingehen, so gilt die Aufstellung und Märkchen als vollständig und korrekt. Diese Tatsache führt dann zur Abrechnung der Kasse des BKV Mittelrhein-West mit der BSG, beruhend auf den Zahlen der akzeptierten Liste.

Für den Fall, dass Spielerinnen oder Spieler gestrichen werden sollen, da sie nicht mehr aktiv an Meisterschaftsspielen teilnehmen wollen, müssen Sie dies mit Hilfe der gelieferten Aufstellung tun. Korrigieren Sie die Aufstellung und senden Sie diese bis zum Dezember, mit Datum und Unterschrift versehen, zurück an die Passstelle. Dies können Sie per Brief, Fax bzw. E-Mail erledigen. Nur durch Zurückschicken einer berichtigten Aufstellung können Sie die Abrechnungsdaten beeinflussen!

Neu hinzukommende Spielerinnen und Spieler werden immer nur über einen Passneuantrag abgewickelt.

Pässe, die bis März des laufenden Jahres nicht verlängert wurden, werden ungültig und müssen ggf. neu beantragt werden !

Spielberechtigung


Die Spielberechtigung wird von der Passstelle erteilt.

Im Normalfall wird Spielberechtigung 7 Tage nach Zugang des vollständigen Passneuantrages (siehe Passneuantrag) bei der Passstelle vergeben.

Beim Spielberechtigungsdatum ist es nicht maßgeblich, ob der neue Spielerpass sich bereits bei der BSG befindet! Ausschlaggebend ist das von der Passstelle vergebene Datum, welches sich normalerweise auch auf dem Spielerpass wiederfindet und auf alle Fälle bei der Passstelle abgefragt werden kann.

Bei einer Passkontrolle kann auf den laufenden Passneuantrag verwiesen werden!

Für besonders eilige Anträge besteht die Möglichchkeit den ausgefüllten Passneuantrag direkt an die Passstelle zu faxen. Das Fax-Eingangsdatum gilt dann als Zugangsdatum bei der Passstelle, wenn innerhalb der nächsten 4 Arbeitstage der Antrag im Briefkasten der Passstelle ankommt.

Spielerpass


Der Spielerpass ist ein Dokument, das immer Eigentum der BKV bleibt. Nach dem Ausscheiden des Passinhabers aus dem Spielbetrieb ist der Pass an die ausstellende Stelle (Passstelle, bei Tischtennis der Spartenleiter) zurück zu schicken.

Ein Spielerpass ist gültig wenn er die Unterschrift des Passinhabers trägt und ein für das laufende Jahr gültiges Passmärkchen eingeklebt ist.

Ein gültiger Spielpass berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaftsspielen.

Die Spielerpässe können bei jedem Meisterschaftsspiel kontrolliert werden.