Betriebssport-Kreisverband
Mittelrhein-West e.V.

Der BKV MRW

Aufgabenverteilung im Vorstand

Diese Aufgabenverteilungsordnung lehnt sich an die Geschäftsordnung des BKV Mittelrhein-West e.V. an und wird wie folgt festgeschrieben:

Vorsitzender:

  • Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
  • Vorbereitung und Leitung von Sitzungen.
  • Leitung des Verbandstages.
  • Vorbereitung des Verbandstages gemeinsam mit dem Geschäftsführer.
  • Erstellung des Jahresberichts für den Verbandstag.
  • Repräsentation des Verbandes.
  • Ehrungen in Zusammenarbeit mit Stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Fortführung und Änderungen der Satzungen und Ordnungen in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer.
  • Kontaktpflege mit übergeordneten Verbänden wie: BSV NRW, SSBK, Fußballkreis Köln.
  • Auf Wunsch von Vereinen auch Besuche von Veranstaltungen u.a. bei Jubiläen.
  • Pflege der BKV-Webseiten in Zusammenarbeit mit dem Webmaster.

Stellvertretender Vorsitzender:

  • Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
  • Vertretung des gesamten Aufgabenbereich des Vorsitzenden im Verhinderungsfalle sowie Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
  • Zuständigkeit für Ehrungsangelegenheiten.
  • Vertretung des Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verhinderungsfalle.

Geschäftsführer:

  • Vertretung des Verbandes gemäß der Satzung.
  • Anfertigung von Protokollen bzw. Niederschriften aller Vorstandssitzungen, der Verbandstage und auch für andere Veranstaltungen (z.B. FVM Kreis Köln/FVM/BSV NRW)
  • Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.
  • Erledigung des Schriftverkehrs in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
  • Vorbereitung der Verbandstage mit dem Vorsitzenden.
  • Erstellung der Bestandslisten für den Kreisverband Mittelrhein-West, Stadtsportbund Köln, Stadtbezirkssportverbände und Kreissportbund Rhein-Erft.
  • Erledigung von Schriftverkehr des BKV-Mittelrhein-West in eigener Regie.
  • Erstellung und Versendung von Rundschreiben an die Vereine.
  • Teilnahme an den Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
  • Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.

Schatzmeister:

  • Vertretung des Verbandes nach Satzung.
  • Kontaktpflege und BKV- Vertreter für den Kreissportbund Rhein-Erft.
  • Abwicklung der Finanz- und Geldgeschäfte des Verbandes.
  • Durchführung der gesamten EDV-Buchführung.
  • Erstellung der Ein- und Ausgabenrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr.
  • Führung und Verzeichnung des Inventars.
  • Erstellung von Finanzamtserklärungen.
  • Abwicklung der BSV NRW-Bestandserhebung inkl. Pflege dieser Daten wie Neuanmeldungen, Nachmeldungen sowie Abmeldungen auf Grund von Austritten und die damit verbundene Rechnungserstellung.
  • Finanzielle Abrechnung mit den jeweiligen Sparten.
  • Lieferung von Änderungsdateien aus dem Arbeitsgebiet an den Internet-Webmaster.
  • Auskunft und Beratung anfragender Interessenten.

Jugendwart:

  • Führung der Kreisjugend gemäß der Jugendordnung.
  • Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden.
  • Kontaktpflege und Teilnahmen bei Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
  • Kontaktpflege und Unterstützung unserer Vereine.

Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Vertretung des Verbandes nach Satzung.
  • Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit.
  • Informationen an Presse, Funk, Fernsehen.
  • Kontaktpflege mit angeschlossenen und übergeordneten Verbänden und Vereinen.
  • Anfertigung von Veröffentlichungen für unser Verbandsorgan und die angesprochenen Medien.

Spartenleiter aller Sportarten:

  • Die jeweiligen Spartenleiter wickeln den Sportbetrieb nach gemäß der bestehenden Sportordnungen ab.
  • Die finanziellen Überwachung und Abwicklung obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand vertreten durch den Schatzmeister.

Fussball-Schiedsrichter-Obmann:

  • Die Fussball-Schiedsrichter-Vereinigung ist ein selbstständiger Verein, hat eine eigene Satzung, Straf- und Rechtsordnung. Der Verantwortungsbereich liegt somit einzig in Ihrem Bereich.

Passstellenleiter:

  • Der Passstellenleiter regelt im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit die Vorschriften des Passwesens, dass gemeinsam mit den Spartenleitern entwickelt und ggf. nach Beschluss des Gesamtvorstandes geändert werden kann.