Gründung eines Betriebssportvereins
Wir freuen uns über jede Sportgruppe, die darüber nachdenkt, einen Betriebssportverein zu gründen.
Die Vorteile für gemeinnützige Betriebssportvereine im BKV Mittelrhein-West sind zahlreich und hier nachzulesen.
Da die Gründung einer Betriebssportgemeinschaft mit einigen Voraussetzungen und wichtigen Schritten verbunden ist, unterstützt Sie der BKV Mittelrhein-West gerne bei Ihrem Vorhaben.
Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Erste Informationen und etwas Material zur Unterstützung haben wir hier bereits für Sie zusammengestellt:
Allgemeines zu Gründung und Aufnahme
Voraussetzungen
- Jede Gruppe von Personen kann einen Verein gründen.
- Sie sollten mindestens 10 Sportlerinnen und Sportler sein, die Ihre Sportart aktiv in Ihrem neuen Verein betreiben wollen.
- Dabei kommt es nicht auf die Art des Sports an. Skat, Schach, E-Sports und andere Aktivitäten werden gleichermaßen akzeptiert wie die Klassiker Fußball und Tischtennis.
- In einem Beratungsgespräch erhalten Sie von uns Anmeldeunterlagen und Informationen.
- Der ausgefüllten Anmeldung müssen je eine Kopie des Gründungsprotokolls und der Satzung beilegt werden (s.u.). Sie werden von uns dann schriftlich über die Aufnahme unterrichtet.
Vereinsgründung
- Bei der Vereinsgründung müssen wenigstens sieben Personen, die mind. 18 Jahre alt sind, anwesend sein.
- Dazu halten Sie eine Gründungsversammlung nach den rechtlichen Vorgaben (s.u.) ab.
- Um als Verein in den BKV Mittelrhein-West aufgenommen werden zu können, muss die Gründung im Einzugsbereich des BKV MRW (Bezirke Köln, Aachen, Düren, Erft) erfolgen.
- Mit einer Vereinsgründung und der Mitgliedschaft im BKV Mittelrhein-West e.V. wird der Verein automatisch Mitglied im Landesportbund NRW.
- Damit erhält Ihr Verein - wie alle anderen Sportvereine - eine Vereinskennziffer und alle Vorteile, Rechte und Pflichten eines Sportvereins.
Der Vereinsname
- Bei der Namensgebung ist zu beachten, dass kein unmoralischer Name gewählt wird und er keine Hinweise auf Alkohohol, Drogen, Sex oder Gewalt gibt.
- Der Verein kann ohne Anbindung an einen Arbeitgeber gegründet werden. Als Sportgemeinschaft (SG) erhalten sie denselben Status wie die Betriebssportgemeinschaften (BSGen).
- Der Verein kann auch ohne die Bezeichnung "e.V." geführt werden.
- Sie haben die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Mit einer Eintragung erlangt der Verein die sogenannte Rechtsfähigkeit. Dieses wird von uns empfohlen, ist aber keine Bedingung.
Mitgliedsbeiträge
- Die Mitgliedsbeiträge beim BKV Mittelrhein-West richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.
- Genaueres erfahren sie hier und in dem Beratungsgespräch.
Versicherung
- Als Mitglied beim BKV Mittelrhein-West e.V. und beim Landessportbund sind Ihr Verein und Ihre Mitglieder bei der Sportversicherung des LSB NRW und bei der VBG versichert.
- Dies ist die Grundvoraussetzung für eine Ausübung sportlicher und anderer Aktivitäten im Verein.
- Genaueres erfahren sie hier und in dem Beratungsgespräch.
Sportstätten
- Als Mitglied beim BKV Mittelrhein-West e.V. können Sie bei Bedarf städtische bzw. kommunale Sportstätten kostengünstig oder kostenlos (z.B. in Köln) nutzen.
- Welche Sportplätze, Hallen und sonstige Räumlichkeiten aktuell zur Verfügung stehen, erfahren Sie ggf. im Beratungsgespräch.
Rechtliches
Gründungsversammlung
- Es müssen wenigstens sieben Personen, die mind. 18 Jahre alt sind, anwesend sein.
- Während der Gründungsversammlung muss eine Satzung verabschiedet werden. Um bei dieser auf der sicheren Seite zu sein, können Sie diese Mustersatzung verwenden.
- Sie müssen bei der Gründungsversammlung einen Vorstand wählen lassen, der mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer bestehen sollte.
- Die Mitgliedsbeiträge sollten ebenfalls schon dort festgelegt werden.
- Für die Gründung während der Versammlung muss diese protokolliert werden, d.h. es wird ein Gründungsprotokoll erstellt. Um bei diesem auf der sicheren Seite zu sein, können Sie dieses Muster-Gründungsprotokoll verwenden.
Gemeinnützigkeit
- Ein neuer Mitgliedsverein kann erst beim Betriebssportverband NRW e.V. und beim Landessportbund NRW angemeldet werden, wenn vom zuständigen Finanzamt ein Freistellungsbescheid vorliegt (genau: Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.).
- Dazu muss der Verein die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragen. Zu dem Antrag (siehe Musterantrag) sind die Satzung und das Gründungsprotokoll (s.o.), aus der das Wahlergebnis und die Regelung der Mitgliedsbeiträge hervorgeht, beizufügen.
- Hier ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Satzung mit den genannten Bestimmungen übereinstimmt. Wenn Sie sich aber an die Vorgaben unserer Muster halten, wird Ihnen der Freistellungsbescheid erteilt, den Sie für die Aufnahme Ihres Vereins im Betriebssportverband NRW e.V. und beim Landessportbund NRW brauchen.
- Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Beratungsgespräch oder auch hier
Eintragung im Vereinsregister
- Für den Aufnahmeantrag des Vereins in das Vereinsregister und die damit verbundene Erlangung der vollen Rechtsfähigkeit muss der (vertretungsberechtigte) Vorstand zunächst seine Unterschriften notariell (mit persönlicher Anwesenheit und Identitätsnachweis) beglaubigen lassen.
- In der Regel nimmt ein Notar die Anmeldung beim Registergericht vor. Die Vorlage folgender Dokumente ist dazu nötig: die verabschiedete Satzung mit mindestens sieben Unterschriften, das Protokoll der Gründungsversammlung (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl), eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder, eine Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder.