Page 19 - Jubiläum 2022
P. 19
Sportraumentwicklung, Erarbeitung eines Marketingkonzeptes, Einführung eines
Finanzmanagement-Systems (Kosten- und Leistungsrechnung), Erarbeitung
eines Konzeptes für eine neue Beitragsgestaltung oder andere Themen Ihrer
Wahl behandelt.
Die Kosten hierfür werden bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Jahr mit
100% vom LSB bezuschusst.
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro jährlich. Die-
ser Steuerfreibetrag begünstigt z.B. Tätigkeiten im Ver-
einsvorstand, als Platzwart oder Reinigungsdienst, den
Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen der Kinder
oder ehrenamtliche Schiedsrichter im Amateurbereich.
Die Übungsleiterpauschale stellt Einnahmen bis zur Höhe von insgesamt 3.000
Euro im Jahr aus bestimmten begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten steuer-
frei.
Ein Verein darf Spendenbescheinigungen (sog. Zuwendungsbestätigungen)
ausstellen, wenn er gemeinnützig ist und den Nachweis über die Gemeinnützig-
keit vom Finanzamt besitzt. Dieser Nachweis heißt Freistellungsbescheid.
Alle Spenden an Vereine sind nur für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
Das sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 51 Abgabenord-
nung).
Unterstützung bei der Gründung und beim Erlangen der Gemeinnützigkeit
Viele meinen, dass die Gründung eines Vereins kompliziert ist, und sind durch
Begriffe wie Vereinsregister-Eintragung, Finanzamt-
Anmeldung, Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid,
etc. abgeschreckt.
Der BKV MRW und der WBSV unterstützen Sie bei
allen nötigen Schritten z.B. durch Mustersatzungen
und -formularen und individuelle Beratung.
Näheres zur Gründung und zur Gemeinnützigkeit finden Sie ab Seite 27.