Page 19 - Jubiläum 2022
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Sportraumentwicklung, Erarbeitung eines Marketingkonzeptes, Einführung eines
       Finanzmanagement-Systems  (Kosten-  und  Leistungsrechnung),  Erarbeitung
       eines  Konzeptes  für  eine  neue  Beitragsgestaltung  oder  andere  Themen  Ihrer
       Wahl behandelt.
       Die  Kosten  hierfür  werden  bis  zu  einer  bestimmten  Stundenzahl  pro  Jahr  mit
       100% vom LSB bezuschusst.
       Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

       Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro jährlich. Die-
       ser  Steuerfreibetrag  begünstigt  z.B.  Tätigkeiten  im  Ver-
       einsvorstand,  als  Platzwart  oder  Reinigungsdienst,  den
       Fahrdienst  von  Eltern  zu  Auswärtsspielen  der  Kinder
       oder ehrenamtliche Schiedsrichter im Amateurbereich.

       Die Übungsleiterpauschale stellt Einnahmen bis zur Höhe von insgesamt 3.000
       Euro im Jahr aus bestimmten begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten steuer-
       frei.
       Ein  Verein  darf  Spendenbescheinigungen  (sog.  Zuwendungsbestätigungen)
       ausstellen, wenn er gemeinnützig ist und den Nachweis über die Gemeinnützig-
       keit vom Finanzamt besitzt. Dieser Nachweis heißt Freistellungsbescheid.
       Alle Spenden an Vereine sind nur für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
       Das sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 51 Abgabenord-
       nung).

       Unterstützung bei der Gründung und beim Erlangen der Gemeinnützigkeit
       Viele meinen, dass die Gründung eines Vereins kompliziert ist, und sind durch
                               Begriffe  wie    Vereinsregister-Eintragung,  Finanzamt-
                               Anmeldung, Gemeinnützigkeit, Freistellungsbescheid,
                               etc. abgeschreckt.
                               Der  BKV  MRW  und  der  WBSV  unterstützen  Sie  bei
                               allen  nötigen  Schritten  z.B.  durch  Mustersatzungen
                               und -formularen und individuelle Beratung.


       Näheres zur Gründung und zur Gemeinnützigkeit finden Sie ab Seite 27.
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