Page 22 - Jubiläum 2022
P. 22
Wir freuen uns über jede Sportgruppe, die
darüber nachdenkt, einen Betriebssport-
verein zu gründen.
Da die Gründung einer Betriebssportge-
meinschaft mit einigen Voraussetzungen
und wichtigen Schritten verbunden ist,
unterstützt Sie der BKV MRW gerne bei
Ihrem Vorhaben. Dazu hier die ersten In-
formationen:
Voraussetzungen
Jede Gruppe von (mindestens sieben) Personen kann einen Verein im BKV
MRW gründen, wobei es nicht darauf ankommt, welche Sportart Sie ausüben.
Sie sollten sich im Vorfeld bereits darüber ausgetauscht haben, welche Perso-
nen (mindestens zwei bzw. wie in der Satzung festgelegt) den Vereinsvorstand
übernehmen.
Der Verein kann ohne Anbindung an einen Arbeitgeber gegründet werden. Als
Sportgemeinschaft (SG) erhalten Sie denselben Status wie die Betriebssportge-
meinschaften (BSGen).
Sie haben die Möglichkeit, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Mit
einer Eintragung erlangt der Verein die sogenannte Rechtsfähigkeit. Dieses wird
von uns empfohlen, weil die Eintragung den Vereinsvorstand in Fragen der Haf-
tung entlastet.
Gründungsversammlung
Während der Gründungsversamm-
lung muss eine Satzung verab-
schiedet und von mindestens sie-
ben Anwesenden unterschrieben
werden. Diese sollten sie vor der
Versammlung vorbereitet haben, z.B. indem Sie eine Mustersatzung, die Sie
vom BKV MRW erhalten anpassen.
Auf der Versammlung wählen Sie den Vorstand und sollten auch schon über die
Mitgliedsbeiträge abstimmen. Dabei sollten Sie bedenken, dass Sie einen