
Versicherung für Golfer
Haftpflichtschutz für Golfer durch den DGV wird nicht mehr aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert
Seit Januar 2022 ist der Haftpflichtschutz für Golfspieler in Deutschland neu aufgestellt. Die Neuausrichtung basiert auf den folgenden Leitgedanken:
1. Der DGV nutzt auch künftig die Vorteile eines Gruppenrahmenvertrags zur Organisation eines kostengünstigen Haftpflichtversicherungsschutzes für Golfspieler.
2. Im Sinne des Begünstigtenprinzips wird der Versicherungsschutz zukünftig nicht mehr zu einhundert Prozent aus Mitgliedsbeiträgen der DGV-angehörigen Golfanlagen finanziert.
3. Versicherungsschutz genießt, wer sich als Golfspieler dem Gruppenversicherungsvertrag aktiv anschließt.
4. Dabei hat der Golfspieler die Wahl zwischen einem äußerst preiswerten entgeltlichen Angebot und einem unentgeltlichen Angebot mit „Opt-in“ mit Anspracheeinwilligung durch den Versicherer.
5. Zur gezielten Förderung der Golfentwicklung umfasst der Versicherungsschutz aber grundsätzlich und „bedingungslos“ alle Golfeinsteiger (Teilnehmer an Schnupperkursen u.a.) sowie alle Kinder und Jugendlichen.
weitere Informationen unter golf protect