Vorteile für Betriebssportvereine
Gemeinnützige Vereine und BSGen im BKV Mittelrhein-West und im Betriebssportverband NRW genießen viele Vorteile, für die sich die Gründung einer "ordentlichen" Betriebssportgemeinschaft wirklich lohnt.Näheres zur Gründung und zur Gemeinnützigkeit erfahren Sie hier.
Die wichtigsten Vorteile haben wir hier einmal kompakt für Sie zusammengefasst:
Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen
Vielleicht trifft es nicht auf jedes Mitglied Ihrer Gruppe zu, aber viele folgen doch dem Ehrgeiz und möchten sich im Wettbewerb mit Gleichgesinnten messen. Laut einer Befragung der Vereine von 2018 nehmen sogar ca. 40% der BetriebssportlerInnen gerne und regelmäßig an überregionalen Veranstaltungen teil.
Als Betriebssportverein haben sie nicht nur die Möglichkeit, sich auf lokaler Ebene in Ihrer Sparte an Wettbewerben zu beteiligen. Ihren SportlerInnen ist es sogar möglich, bis zu den Weltbetriebssportspielen vorzudringen.
Kostengünstige / Kostenfreie Nutzung von kommunalen Sportstätten
Als gemeinnütziger Betriebssportverein haben Sie wie auch die herkömmlichen Vereine die Möglichkeit, städtische bzw. kommunale Sportstätten wie Turnhallen und Bäder kostengünstig zu nutzen.
Der Kölner Rat hat in 2018 beschlossen, auf die Nutzungsgebühren für Vereine gänzlich zu verzichten und stattdessen sogar noch Geld für die Ausweitung der Nutzungszeiten für Vereine zur Verfügung zu stellen.
Kostengünstige / Kostenfreie Aus- und Fortbildungen
Als Vereinsmitglied hat man die Möglichkeit, zahlreiche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen z.B. vom Betriebssportverband NRW oder vom Landessportbund NRW zu besuchen.
Oft sind diese Angebote auch ohne Vereinszugehörigkeit nutzbar, sind dann jedoch erheblich teurer. Für gemeinnützige BSGen sind z.B. die Angebote des BSV NRW zumeist kostenlos.
Mehr zu Aus- und Weiterbildung finden Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt.
Vereinsberatung (VIBSS)
Als Betriebssportverein im Landessportbund NRW können Sie die Vereinsberatung des VIBSS (größtenteils kostenfrei) nutzen.
In Beratungsgesprächen (Fachberatung), Vorstandsklausuren und Vereinsentwicklungs- oder Ehrenamtsberatungungen werden Themen wie z. B. Stärken-/Schwächenanalyse Ihres Vereins, Zielfindung/Leitbildentwicklung, Erarbeitung eines Konzeptes zur Mitarbeiter/innen-Entwicklung, Begleitung bei Problemlösungsprozessen (Konfliktmanagment), Sportraumentwicklung, Erarbeitung eines Marketingkonzeptes, Einführung eines Finanzmanagement-Systems (Kosten- und Leistungsrechnung), Erarbeitung eines Konzeptes für eine neue Beitragsgestaltung oder andere Themen Ihrer Wahl behandelt.
Die Kosten hierfür werden bis zu einer bestimmten Stundenzahl pro Jahr mit 100% vom LSB bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzung der ÜL-Pauschale
Unter der Übungsleiterpauschale versteht man eine Steuervergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes.
Dies garantiert Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Übungsleitervergütungen bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr.
Nutzung der Ehrenamtspauschale
Die sogenannte Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro jährlich. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt beispielsweise Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, den Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich.
Ausstellung von Spendenquittungen
Ein Verein darf Spendenbescheinigungen (sog. Zuwendungsbestätigungen) ausstellen, wenn er gemeinnützig ist und den Nachweis über die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt besitzt. Dieser Nachweis heißt Freistellungsbescheid.
Alle Spenden an Vereine sind nur für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Das sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§ 51 Abgabenordnung).
Näheres zur Gründung und zur Gemeinnützigkeit erfahren Sie hier.
Günstige Versicherung durch die Sportversicherung des LSB NRW e.V. und die VBG
Als Verein im Landessportbund Nordrhein-Westfalen sind Sie über die ARAG Sportversicherung und die VBG umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab: Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, Trainer / Übungsleiter und Ehrenamtler (durch die VGB), Mitarbeiter, der Weg zu oder von Veranstaltungen sowie die Veranstaltungen des Vereins selbst (einschließlich Training).
Die Sportversicherung in NRW deckt diese Bereiche ab:
- Haftpflichtversicherung: schützt Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadenersatzansprüchen
- Unfallversicherung: schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge
- Krankenversicherung: ersetzt Kosten, wenn zum Beispiel Zähne oder Brillen zu Schaden kommen
- Rechtschutzversicherung: schützt Ihr Recht als Verein und leistet je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro
- Umwelt-Haftpflichtversicherung: bei Umweltschäden werden Kosten bis 3.000.000 Euro übernommen
- Vermögensschaden-Versicherung: geschützt sind Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation bis 35.000 Euro
- Reisegepäck-Versicherung: erstattet werden bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreisen
- Vertrauensschaden-Versicherung: ersetzt werden Schäden, wenn z.B. Bargeld durch Vertrauenspersonen veruntreut wurde
Außerdem sind Sie auch bei Sportveranstaltungen im Ausland abgesichert!
Weitere Informationen finden Sie hier.